Hier finden Sie Informationen zu Kontaktaufnahme, Ablauf, Dauer, Honorar, Kostenzuschuss, Absageregelung und Verschwiegenheit.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine psychotherapeutische Begleitung für Ihr Anliegen passend ist, können wir dies in einem ersten Gespräch gemeinsam klären.
Sie können mich telefonisch, per E-Mail, per SMS oder über das Kontaktformular erreichen. In der Regel melde ich mich innerhalb von 24 Stunden zurück.
Vor dem Beginn einer Psychotherapie können wir ein erstes Gespräch vereinbaren, um Ihr Anliegen zu besprechen und offene Fragen zu klären.
Eine psychotherapeutische Einheit dauert in der Regel 50 Minuten.
Die Termine finden je nach Anliegen und Vereinbarung wöchentlich oder in größeren Abständen statt. Die Dauer einer Psychotherapie ist individuell verschieden.
Das Honorar beträgt 130 € pro Einheit à 50 Minuten.
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose kann bei Ihrer Krankenkasse ein Kostenzuschuss beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Krankenkasse ab.
Vor der zweiten Sitzung benötigt Ihre Krankenkasse eine ärztliche Bestätigung. Die Honorarnoten können Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Bei einem Sitzungshonorar von 130 € pro Einheit à 50 Minuten ergeben sich derzeit folgende Zuschüsse und Eigenanteile:
| Krankenkasse | Zuschuss / Sitzung | Eigenanteil |
|---|---|---|
| ÖGK | 33,70 € | 96,30 € |
| BVAEB | 50,20 € | 79,80 € |
| SVS | 50,00 € | 80,00 € |
| KFA | 39,00 € | 91,00 € |
Die Kostenzuschuss-Sätze werden regelmäßig angepasst. Bei privater Zusatzversicherung kann ein Teil des Eigenanteils zusätzlich erstattet werden.
Die ersten 10 Sitzungen sind in der Regel ohne Antrag möglich. Die Honorarnoten können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten den jeweiligen Kostenzuschuss rückerstattet.
Ab der 11. Sitzung ist ein Bewilligungsantrag erforderlich. Diesen Antrag besprechen und erstellen wir rechtzeitig gemeinsam, meist um die 7. oder 8. Sitzung.
Die erforderliche ärztliche Bestätigung wird einmalig vor der zweiten Sitzung benötigt.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Wenn Sie einen Termin absagen müssen, bitte ich um eine Absage mindestens 24 Stunden vorher.
Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen wird die Einheit verrechnet. Wenn ich einen Termin absagen muss, biete ich Ihnen den nächstmöglichen Ersatztermin an.
Alle Inhalte unserer Gespräche sind vertraulich und unterliegen der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht.
